Kanuverleih Zankl
Kanuverleih Zankl

Allgemeine Geschäftsbedingungen!

  1. Eine mündliche Buchung des Kunden ist genauso bindend, wie eine schriftliche Buchung. Wird von den Kunden eine Anzahlung verlangt, so ist diese auf unser Bankkonto zu leisten.
  2. Bei Abbruch der Tour von Seiten des Kunden sind 100% der anfallenden Leihgebühren zu zahlen. Ebenso ist die Kanutour zu 100% zu begleichen, wenn eine gebuchte Kanutour nicht storniert wurde oder die Kanutour nicht durchgeführt wurde. Bei Stornierung gebuchter Kanutouren von Seiten des Kunden sind 50% der anfallenden Leihgebühren zu zahlen, wenn nicht innerhalb von 2 Monaten ein Ausweichtermin festgelegt wird. 
  3. Der Kunde haftet bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der ausgeliehenen Gegenstände.
  4. Die ausgeliehenen Gegenstände dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte verliehen werden.
  5. Für Ersatzansprüche unsererseits wird der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt.
  6. Wehranlagen, die als solche entlang des Flusses gekennzeichnet sind, dürfen nicht befahren werden. Es besteht Lebensgefahr!
  7. Treffpunkt für alle Unternehmungen ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf dem Parkplatz vor unserem Haus in Miltach, Tiefental 12.
  8. Unser Parkplatz steht Ihnen kostenlos zur Verfügung; unter Aufsicht, jedoch NICHT mit Haftung!!!
  9. Ihre Bootswanderung unternehmen Sie auf eigene Gefahr. Es gilt unter anderem ausdrückliches Nachtfahrverbot !
  10. Das Verhalten auf der Bootswanderstrecke hat den geltenden Regeln (Hinweistafeln, Infozettel) zu entsprechen.
  11. Musikbetrieb während der Kanutour ist verboten.
  12. Kann die Bootsfahrt von Seiten des Kunden nicht unternommen werden, nachweislich (Hochwasser, Krankheit), wird die Anmeldungsgebühr voll zurückbezahlt.
  13. Jede Privatperson erhält von uns für den privaten Eigengebrauch nach Bezahlung von einer Schutzgebühr von 20,00 € eine schriftliche Genehmigung mit Beschreibung der Kentervorrichtung und Einbauanleitung. Für gewerblichenBootshersteller und Verleiher gelten gesonderte Regelungen auf Anfrage. Eine von uns nicht genehmigte Nachahmung der Kentervorrichtung wird von uns strafrechtlich verfolgt.
  14. Der Alkoholgenuss bei einer Kanutour wird mit der Straßenverkehrsordnung gleichgestellt (Fahren unter Alkoholeinfluss ist VERBOTEN).
  15. Wir haben eine Streckenerklärung in schriftlicher und mündlicher Form erhalten.
  16. Für Wasserschäden an Fotoapparaten, Handys, Autoschlüsseln etc. übernehmen wir keine Haftung.
  17. Der Kunde wird hiermit vertraglich dazu verpflichtet, Rettungswesten nach DIN EN 395 zu tragen und im Wildwasserbereich Schutzhelme nach DIN 1385 zu tragen. Die Rettungswesten und Schutzhelme (nur für Wildwasser) wurden demKunden in der erforderlichen Zahl ausgehändigt.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffenlich rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für die alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Das selbst gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz

Die vom Kunden auf der Vorderseite im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Vorname, Anschrift,Telefonnummer, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Die vom Kunden angegebenen, personenbezogenen Daten werden von uns aus steuerrechtlichen Gründen 10 Jahre aufbewahrt und gegebenenfalls nur an Finanzbehörden weitergegeben. Nach Ablauf der 10 Jahresfrist werden die Daten vernichtet.

Stand: September 2019